Unterstützungserklärung
Nutzungsbedingungen für freiwillige finanzielle Unterstützungen
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln die freiwillige finanzielle Unterstützung durch Mitglieder (nachfolgend „Unterstützende“) an den Anbieter. Mit der Leistung einer finanziellen Unterstützung erklären sich die Unterstützenden mit diesen Bedingungen einverstanden.
2. Freiwilligkeit der Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt ausschließlich freiwillig. Es besteht keinerlei Verpflichtung, einen Beitrag zu leisten, und es entstehen durch die Unterstützung keine besonderen Rechte oder Ansprüche gegenüber dem Anbieter.
3. Kein Anspruch auf Gegenleistung
Die finanzielle Unterstützung stellt keine Gegenleistung für Waren, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen dar. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Inhalte, Leistungen, Vorteile oder bevorzugte Behandlung.
4. Keine Gewährleistung
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verwendung der finanziellen Unterstützung in einer bestimmten Art oder zu einem bestimmten Zweck. Eine Zweckbindung besteht nur, sofern diese ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde.
5. Keine Rückerstattung
Geleistete finanzielle Unterstützungen sind endgültig.
Eine Rückerstattung, ganz oder teilweise, ist ausgeschlossen – unabhängig vom Grund, insbesondere auch bei Nichtnutzung, Meinungsänderung oder Beendigung der Mitgliedschaft.
6. Kein Vertragsverhältnis
Durch die freiwillige finanzielle Unterstützung kommt kein Vertragsverhältnis im Sinne eines Kauf-, Dienstleistungs- oder Werkvertrages zustande.
7. Haftungsausschluss
Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der freiwilligen finanziellen Unterstützung entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Unterstützung aktuelle Fassung.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.